info@osteopathie-soetbeer.de
Praxis in Pogeez: 0 45 41/89 10 24
Praxis in Berlin: 030/36 430 531

Kosten und Erstattung

Auch wenn Ihnen Ihre Gesundheit am Herzen liegt, stellen Sie sich die Frage, welche Kosten auf Sie zukommen, wenn Sie eine Behandlung bei mir beginnen möchten. 
Als Heilpraktikerin orientiere mich an der medizinischen Notwendigkeit und nicht an monetären Kriterien. 

WICHTIGER HINWEIS: Bitte erkundigen Sie sich VOR dem ersten Termin bei Ihrer Krankenkasse, welche Konditionen einer Erstattung für Sie gelten.

Alle osteopathischen, homöopathischen/naturheilkundlichen und pschychotherapeutischen Leistungen  sind reine Privatleistungen.

Soweit möglich, rechne ich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker ab. Im übrigen erfolgt eine Abrechnung nach Vereinbarung (für Barzahler).
D. h. ich stelle Ihnen meine Leistungen in Rechnung und Sie bezahlen den fälligen Betrag direkt an mich. Danach reichen Sie meine Rechnung bei Ihrem Versicherungsträger ein und erhalten ggf. eine Erstattung.

Die Rechnungsstellung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Sollte doch einmal Grund zur Beanstandung bestehen, setzen Sie sich bitte umgehend mit mir in Verbindung, damit eventuelle Widerspruchsfristen gegenüber Ihrer Krankenversicherung eingehalten werden können.

Meine Leistung wird unmittelbar nach der Behandlung in bar abgerechnet. Sie erhalten von mir eine Quittung und  – so weit gewünscht – eine detaillierte Ausschlüsselung nach der GebüH via email.

Meine Leistungen für Barzahler rechne ich wie folgt ab:

Eine osteopathische Behandlung über 45 Minuten berechne ich mit Euro 100,– für Erwachsene , Kinder und Säuglinge.

Ein umfassendes Erstgespräch mit osteopathischer Behandlung berechne ich mit 120,– Euro.

Homöpatische / Naturheilkundliche Beratung kosten 100,– Euro.

Je nach Aufwand erfolgt die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Vereinbarte Termine können Sie bis zu 24 Stunden vorher absagen. Für kurzfristige Absagen oder nicht abgesagte Termine berechne ich Ihnen ein Ausfallhonorar nach § 615 BGB. Das Ausfallhonorar beträgt 40,00 Euro.

Ich bin Mitglied in der BAO (Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie) und Mitglied im Verband der Freien Heilpraktiker.

Eins noch vorweg: Alle meine Leistungen sind reine Privatleistungen.

Ich als Behandlerin kann nicht garantieren, dass die Heilpraktikerleistungen bzw. osteopathische Behandlungen ganz oder teilweise von Ihrem Versicherungsträger erstattet werden. Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass Sie die anfallenden Therapiekosten selbst übernehmen. Das vereinbarte Honorar muss unabhängig von einer Erstattung in voller Höhe gezahlt werden. Gesetzliche Krankenkassen erstatten Heilpraktikerleistungen generell nicht.

Einige Versicherungsträger leisten Zuzahlungen für osteopathische Behandlungen. Die nachstehenden Ausführungen dienen zu Ihrer Orientierung und haben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit:

GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG

Einige gesetzliche Krankenkassen bezuschussen osteopathische Behandlungen.
Dazu benötigen Sie allerdings oft ein formloses ärztliches Schreiben, auf dem die „Notwendigkeit einer osteopathischen Behandlung“ bestätigt wird. 

Dieses Schreiben hat für meine Behandlung keinerlei Bedeutung, Sie brauchen es mir daher NICHT mitbringen. Als Heilpraktikerin darf ich Patienten im Erstkontakt behandeln und bin nicht wie z. B. Physiotherapeuten auf die Überweisung eines Arztes angewiesen. Abgesehen davon bin ich der Auffassung, dass Sie als Patient selbst am besten ermessen können, ob für Sie die Notwendigkeit einer osteopathischen Behandlung besteht. Das muss Ihnen meines Erachtens niemand bescheinigen.

Sollten Sie die Erstattung durch Ihre GKV in Anspruch nehmen möchten, kümmern Sie sich bitte im Voraus um das Ausstellen dieser Bescheinigung.
Die Rechnung wird auf den Tag datiert, an dem die Behandlung stattgefunden hat. 

PRIVATE VOLL- ODER ZUSATZVERSICHERUNG

Sofern Heilpraktiker-Leistungen in Ihrem Tarif enthalten sind, ist eine Erstattung durch Ihre PKV grundsätzlich möglich.
Meine Vergütungssätze liegen in der Regel unterhalb der Höchstsätze aus dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GeBüH), übersteigen jedoch die Beihilfesätze. Falls Sie ganz genau wissen möchten, für welche Ziffern ich welchen Betrag in Rechnung stelle, kontaktieren Sie mich bitte persönlich.

100